Steuern
Inventur im Buchhandel
Handels- und Steuerrecht verpflichten jeden Kaufmann, und damit auch jeden Buchhändler, zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, häufig also zum Ende des Kalenderjahres, zu einer vollständigen Warenbestandsaufnahme.
Soweit nicht durch eine laufende Fortschreibung - mit mindestens einmal pro Jahr für jeden Titel vorgenommenem Abgleich zwischen Buch- und Istbeständen - die Mengen bekannt sind, ist dazu eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen.
Der Sortimenterausschuss im Bundesverband des Börsenvereins hat dazu eine 15-seitige Broschüre zusammengestellt, die u.a. das Merkblatt der Oberfinanzdirektion Frankfurt für die körperliche Aufnahme der Lagerbestände im Sortimentsbuchhandel und ihre Bewertung in den Steuerbilanzen enthält.
Mitglieder können die Broschüre beim Sortimenterausschuss in Frankfurt oder in unserer Geschäftsstelle anfordern.
Informationen zur Inventur finden Sie auch auf der Portalseite des Börsenvereins www.boersenverein.de in der Rubirk Buchhandel.
Rechnungen: Umsatzsteuerpflichtangaben
Das Steueränderungsgesetz vom 1. Januar 2004 schreibt einige neue umsatzsteuerliche Pflichtangaben auf Rechnungen vor. Nach einer Übergangsfrist sind seit 1. Juli 2004 diese Angaben zwingend erforderlich.
- Rechnungsrichtlinie des Bundesfinanzministeriums 29.01.04 (PDF, 118 KB)
- Umsatzsteuer-Pflichtangaben, Steuerbüro Haag Eckhard Schönpflug (PDF, 42 KB)
Steuerrecht
Der Börsenverein darf als steuerbefreiter Berufsverband grundsätzlich keine individuellen Auskünfte zu Steuerfragen geben. Das verbietet der Gesetzgeber.
In den hier als Download angebotenen Beiträgen werden von der Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Rechtsanwaltssozietät Haag Eckhard Schoenflug, Frankfurt am Main, gezielt spezielle steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Themen behandelt, die für den Buchhandel und das Verlagswesen typisch und von besonderer Bedeutung sind.
Bitte beachten Sie, dass die diesen Beiträgen zugrundeliegende Rechtslage dem Stand September 2006 entspricht, aber gerade das Steuerrecht häufig modifiziert wird. Ein individuelle Beratung durch eine Steuerkanzlei ist bei speziellen Fragen deshalb sehr anzuraten.
- Steuerrecht im Buchhandel (PDF, 569 KB)
Inhaltsverzeichnis
- Bewertung der Bücherbestände im Buchhandel (S. 2)
- Ansatz und Bewertung von Honorar- und Lizenzvorauszahlungen (S. 12)
- Ansatz und Bewertung von Remissionsrückstellungen (S. 16)
- Steuerabzug nach § 50 a Einkommensteuergesetz bei beschränkt steuerpflichtigen Autoren und Lizenzgebern (S. 21)
- Lohnsteuerliche Behandlung unentgeltlicher oder verbilligter Abgabe von Büchern an Mitarbeiter durch Verlage und Buchhandlungen (S. 26)
- Besteuerung von Betriebsveräußerungen (S. 30)
- Doppelbesteuerungsabkommen und Doppelbesteuerungsverhandlungen (S. 35)
- Grundsätzliches zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) (S. 41)
- Umsatzsteuerliche Anforderungen an die Rechnungsstellung (S. 47)
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Druckerzeugnisse (S. 56)
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte (S. 69)
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Druckkostenzuschüssen (S. 72)
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften (S. 81)
- Erstattung von ausländischen Vorsteuern (S. 86)
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Kombiprodukten (S. 87)
- Zur Besteuerung elektronischer Verlagserzeugnisse (S. 92)
- Steuerliche Betriebsprüfungen (Außenprüfungen) (S. 97)
- Durchsetzung des Umsatzsteueranspruchs (S. 101)


