Rechtsform und Firmenbezeichnung

Der „Mantel“ eines Unternehmens ist die Rechtsform. Für welche Rechtsform sich ein Gründer entscheidet, hängt von vielen Faktoren ab. Deshalb sollte ein Steuerberater und/oder Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Schließlich hat die Wahl der Rechtsform finanzielle, steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Zwei große Gruppen werden unterschieden
1.   Einzelunternehmen/Personengesellschaften

Typische Merkmale sind:
Der oder die Unternehmer haften mit ihrem Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens. Es muss kein Mindestkapital aufgebracht werden. Der/die Inhaber ist/sind in der Regel auch Leiter des Unternehmens. Hierzu gehören folgende Rechtsformen:  

  • Einzelunternehmen
  • GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • OHG Offene Handelsgesellschaft
  • KG Kommanditgesellschaft

    2.   Kapitalgesellschaften Auch juristische Personen genannt. Typische Merkmale sind: Die Gesellschafter haften „nur“ mit ihrer Einlage. Mindestkapital ist erforderlich:    

    •  GmbH: 25 000 EUR
    •  AG: 50 000 EUR
     
    Die Gesellschafter müssen nicht an der Geschäftsführung beteiligt sein. Hierzu gehören folgende Rechtsformen:    

    • GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    •  AG: Aktiengesellschaft

    Firmenbezeichnung

    Seit der Handelsrechtsreform 1998 sind die handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften über die Firmenbildung weitgehend vereinheitlicht worden. Für Einzelkaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften sind jetzt Personen-, Sach- und Phantasie-Firmenbezeichnungen zulässig. Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:

     

    • Der Firmenname muss Unterscheidungskraft haben und kennzeichnend wirken.
    • Die Rechtsform muss ersichtlich sein.
    • Die Haftungsverhältnisse müssen offengelegt werden.
     
    Um das Risiko einer Verwechslungsgefahr mit älteren Namens- und Markenrechten zu vermeiden, sollte vor der Namensfestlegung eine Firmen- und Markenrecherche durchgeführt werden. Die Industrie- und Handelskammern bieten diese Serviceleistung kostenlos an. Auch die Platzierung des Firmennamens im Internet muss vorher überprüft werden. Unter www.denic.de kann festgestellt werden, ob die entsprechende Domain noch frei ist. Auf der Internetseite des Deutschen Patentamtes lässt sich prüfen, ob der Name als Markenbezeichnung bereits existiert.