Inventur im Buchhandel

Inventur ist die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögens- und Schuldwerte eines Unternehmens. Handels- und Steuerrecht verpflichten alle Kaufleute mindestens einmal im Jahr, häufig zum Ende des Kalenderjahres, sowie bei Eröffnung oder Übernahme eines Betriebes bzw. bei Geschäftsaufaufgabe zu einer vollständigen Warenbestandsaufnahme.

In einem Handelsbetrieb ist der wichtigste Bestandteil der Inventur die Liste der zum Stichtag vorhandenen Warenbestände. Soweit nicht durch eine laufende Fortschreibung - mit mindestens einmal pro Jahr für jeden Titel vorgenommenem Abgleich zwischen Buch- und Istbeständen - die Mengen bekannt sind, ist dazu eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen. Um die Inventur möglichst reibungslos und schnell durchführen zu können, sollten die Arbeiten sorgfältig geplant und vorbereitet werden. Eine schriftliche Organisationsanweisung und die Verwendung von vorschriftsmäßigen Aufnahmeformularen erleichtern die Durchführung.

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat ein Merkblatt zur Inventur im Sortimentbuchhandel Anfang des Jahres 2010 formell aufgehoben. Der Sortimenter-Ausschuss wirkt derzeit auf eine Neuregelung mit den zuständigen Verantwortlichen hin. Bis dahin kann das Merkblatt sowie ein ausführlicher Leitfaden von Dr. Klaus-W. Bramann als Handlungsempfehlung dienen.

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Foto: Zentral-Antiquariat, Leverkusen