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Kulturelle Vielfalt durch festen Ladenpreis – das Buchpreisbindungsgesetz

Warum engagiert sich der Buchhandel mit Aktionen für Kinder und Jugendliche für die Leseförderung? Weil er seine Kund*innen nicht mit Preisnachlässen locken kann. Bücher gibt es zum gleichen Preis, überall, binnen 24 Stunden, versandkostenfrei und umweltfreundlich.

Preisabsprachen sind in Deutschland kartellrechtlich verboten, aber es gibt eine Ausnahme! Aufgrund des Buchpreisbindungsgesetzes kosten Bücher in allen Buchhandlungen, im Internet und im Supermarkt dasselbe. Nahezu jeder Titel ist vor Ort in allen Buchhandlungen und Buchverkaufsstellen in Deutschland binnen 24 Stunden lieferbar. Und die Versandkosten bis in die Buchhandlung? Zahlt Ihr*e Buchhändler*in! Sie müssen das Buch nur noch abholen und lesen. Aber die Buchpreisbindung hat nicht nur diese vordergründigen – für Leser*nnen sehr praktische Vorteile – sondern sichert auch die kulturelle Vielfalt der Buchproduktion.

Der örtliche Buchhandel macht Lehrer*innen und Erzieher*innen besondere Angebote.

Engagierte Buchhandlungen kann man zum Beispiel am Gütesiegel „Leseforum Bayern – Partner der Schule“ erkennen. Und auch der Welttag des Buches zeigt es jedes Jahr: Buchhändler*innen engagieren sich für die Leseförderung und haben 2020 in Bayern zum Beispiel 190.000 Exemplare des Welttags-Buches „Ich schenk dir einen Geschichte“ an Viert- und Fünftklässler*innen verschenkt. All diese Aktionen machen das große gesamtgesellschaftliche Engagament von Buchhändlerinnen und Buchhändlern deutlich.

Warum kann der deutsche Buchmarkt einen so hervorragenden Service bieten?

Im Jahre 2002 wurde die Buchpreisbindung zum Gesetz. Das Preisbindungsgesetz trägt seitdem dazu bei, die Vielfalt der deutschen Buchhandels- und Verlagslandschaft zu erhalten. Sie ermöglicht den Verlagen, nicht nur Bestseller zu veröffentlichen, sondern auch Literatur eher unbekannter Autor*innen. Sach- und Fachbücher zu Randthemen der Gesellschaft können so ebenfalls quersubventioniert werden.

Gleichzeitig ermöglicht die Buchpreisbindung, dass Buchhändler*innen eine Vielzahl an Titeln in ihren Buchhandlungen anbieten können. Anstatt Preiskampf zu betreiben, können sie ihre Zeit und Kraft in die Leseförderung stecken: Viele Buchhandlungen organisieren Lesungen für Schulklassen, beraten Schülerbibliotheken und informieren Eltern und Lehrer*innen in kleinen Seminaren über Neuerscheinungen. Auch die Qualität der meisten Bücher wäre ohne die Preisbindung nicht zu halten. Bei sinkenden Einnahmen und gleich bleibenden Kosten, müssten viele Verlage zum Beispiel beim Lektorat, dem Druck und der Qualitätsprüfung der Texte sparen.

Rabatte beim Buchkauf sind nicht erlaubt.

Auch bei Sammelbestellungen von Lehrer*innen, zum Beispiel beim Bestellen von Klassensätzen, darf eine Buchhandlung keine Ausnahme machen. So genannte „Lehrer*innenfreiexemplare“ sind nicht erlaubt. Lehrer*innenprüfstücke können von der Schule oder von Lehrer*innen nur direkt beim Verlag bestellt werden. Sie dienen zur Prüfung, ob ein Lehrwerk in der Schule eingesetzt werden kann/soll. Buchhändler*innen ist es preisbindungsrechtlich verboten, Lehrer*innenprüfstücke abzugeben, weil sie nicht überprüfen können, ob ein*e Lehrer*in das entsprechende Buch nicht schon beim Verlag bestellt hat.

Obwohl Bücher preisgebunden sind und für private Endverbraucher*innen keinerlei Preisnachlässe vorgesehen sind, gibt es Rabattmöglichkeiten – allerdings nur für die öffentliche Hand. Das heißt, Rabatte (übrigens strikt festgelegt) gibt es nur für Sammelbestellungen von Büchern für den Schulunterricht, wenn die erworbenen Bücher ins Eigentum der öffentlichen Hand übergehen und dazu von der Schule oder dem Schulträger bestellt werden. Die Sammelbestellung eines Fördervereins darf nicht rabattiert werden, auch wenn er die Bücher der Schule anschließend schenkt. Denn rechtlich erfolgt hier ein Eigentumserwerb des Fördervereins, die Bücher werden beim Kauf nicht Eigentum der öffentlichen Hand. Bei Bestellungen für Schüler*innenbüchereien sind Rabatte zwar möglich, aber hierzu muss die Rechnungsstellung ebenfalls an die Schule erfolgen und die Bücher müssen Eigentum der Schule, und somit der öffentlichen Hand, werden.

Eine ausführlichere Auflistung aller Rabattmodelle finden Sie unter „Schulbuchgeschäft im Rahmen der Buchpreisbindung“. Ein Merkblatt zum Schulbuchgeschäft für Schulträger können Sie gerne in unserer Geschäftsstelle oder unter mitglieder@buchhandel-bayern.de anfordern.