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Seit dem 1. August 2026 bietet das neue Bayerische Ladenschlussgesetz dem Einzelhandel im Freistaat neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen. Neben den bisher anlassbezogenen verkaufsoffenen Sonntagen, sind nun mehrere (von der Kommune festzulegende) werktägliche Verkaufsnächte gestattet. Und insgesamt vier individuelle Verkaufsnächte pro Unternehmen, für die Ladeninhaber keine Genehmigung mehr brauchen. Eine einfach Anzeige des geplanten Events bei der Gemeinde reicht hier aus.
Dies regelt Art. 7 Verkaufsoffene Nächte an Werktagen:

„(3) Verkaufsstellen dürfen außer an den in Abs. 2 Satz 1 benannten Tagen jährlich an bis zu vier weiteren Werktagen von 20 bis höchstens 24 Uhr geöffnet sein. Spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung ist diese von dem Inhaber der Verkaufsstelle unter Angabe des Tages und der erweiterten Öffnungszeit bei der Gemeinde anzuzeigen."

An folgenden Tagen ist eine individuelle verkaufsoffene Nacht nicht möglich: 

  • an einem Sonntag und an einem Feiertag; auch nicht am Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, an Heiligabend und Silvester sowie nicht am jeweiligen Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag

Einige Gemeinden bieten dafür bereits ein Online-Formular an. Über das BayernPortal können Sie herausfinden, welche Verwaltung bei Ihnen vor Ort für die Genehmigung zuständig ist.

Informationen zum Welttag des Buches 2026

Um den bayerischen Buchhandlungen die Durchführung einer verkaufsoffenen Nacht am Welttag des Buches zu erleichtern, haben wir als Landesverband bereits versucht, beim zuständigen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine landesweite Öffnungsgenehmigung für alle Buchverkaufsstellen zu erwirken. 

Dieser Antrag wurde leider aus Gründen der Konnexität und der kommunalen Selbstverwaltung, die das neue Ladenschlussgesetz vorsieht, abgelehnt.

Daher müssen wir alle teilnehmenden Buchhandlungen bitten, den im oberen Abschnitt beschrieben Weg individuell zu gehen und in ihrer zuständigen Gemeinde einen Antrag für eine verkaufsoffene Nacht einzureichen.

Sie können die geplante Öffnung bei der zuständigen Behörde formlos unter Angabe des Tages und der erweiterten Öffnungszeit oder - soweit vorhanden - über das bereitgestellte Online-Verfahren oder Formular anzeigen.