„Das Gesetz dient dem Schutz des Kulturgutes Buch. Die Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmer sichert den Erhalt eines breiten Buchangebots. Das Gesetz gewährleistet zugleich, dass dieses Angebot für eine breite Öffentlichkeit zugänglich ist, indem es die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen fördert.“
— § 1 Buchpreisbindungsgesetzes
Fast eine Million verschiedene Buchtitel sind in Deutschland lieferbar – eine unglaubliche Vielfalt aus allen Bereichen: Belletristik, Kinder- und Jugendliteratur, Ratgeber, Schulbücher, Sach- und Fachbücher aller Wissensgebiete. Und in jedem Jahr kommen mehr als 60.000 Neuerscheinungen dazu. Es gibt keine andere Branche mit einem ähnlich breitgefächerten Angebot.
Über 4.000 Buchhandlungen – auch in den entlegensten Winkeln Deutschlands – sorgen dafür, dass dieses große Buchangebot einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist.
Neben einer professionellen Beratung bietet der Buchhandel einen fast einzigartigen Bestellservice. Innerhalb kürzester Zeit kann jede Buchhandlung jedes lieferbare Buch besorgen – weit über 300.000 Titel sogar binnen 24 Stunden. Diese logistische Leistung des Buchhandels wird durch einen spezialisierten Zwischenbuchhandel ermöglicht, den es in ähnlicher Form nur noch für Medikamente gibt.
Wenn Sie in Deutschland ein aktuelles Buch kaufen möchten, erhalten Sie es überall zum gleichen Preis. Dabei ist es egal, ob Sie in der Stadt oder auf dem Land leben, Kund*in bei einer kleinen oder großen Buchhandlung sind, oder das gewünschte Buch in einem Kaufhaus, einer Bahnhofsbuchhandlung oder einem Schreibwarengeschäft erwerben. Auch wenn Sie über einen Katalog oder das Internet bestellen, wird Ihnen das Buch immer zum gleichen Preis angeboten. Zeitraubende Preisvergleiche sind überflüssig. Geregelt wird dieser feste Preis durch das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), das die seit dem 19. Jahrhundert praktizierte Preisbindung für Bücher im Jahre 2002 auf die solide Grundlage einer gesetzlichen Regelung stellt.
Das Gesetz verpflichtet Verlage, für ihre Bücher einen Ladenpreis festzusetzen. Wer Bücher an Endkund*innen verkauft, muss diesen vorgegebenen Preis einhalten. Buchhändler*innen, die ohne gesetzliche Grundlage Nachlässe auf Bücher einräumen, handeln also widerrechtlich. Auch diejenigen, die nicht direkt Adressat des BuchPrG sind, können als Störer*in auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie Buchhändler*innen oder Verleger*innen vorsätzlich zu einem Verstoß gegen das BuchPrG bewegen. Für Institutionen, Kommunen, Behörden gibt es keine speziellen Nachlässe, es gelten die gleichen Bedingungen wie für den privaten Kund*innen. „Besondere Fälle“ oder „besondere Kund*innen“ gibt es nicht: Das Gesetz spricht eine eindeutige Sprache!
Die Preisbindung ermöglicht es Verlagen, Chancen und Risiken auszugleichen und eine literarische Vielfalt anzubieten: Mit dem Erlös aus einem Bestseller können neue Autor*innen gefördert oder literarische Experimente verwirklicht werden. Diese „Mischkalkulation“ trägt entscheidend dazu bei, dass auch Titel verlegt werden, die nur wenige Leser*innen finden. Nur deshalb kann der Buchhandel Literatur auch für ausgefallene Hobbys bieten, nur deshalb haben immer wieder junge Autor*innen in Deutschland eine Chance. Ohne die Preisbindung wäre das nicht möglich. Denn: Ein Preiswettbewerb würde den Buchhandel zwingen, sein Lager immer mehr zu reduzieren und auf Bestseller zu begrenzen. Viele kleine Unternehmen würden, wie Sie es aus anderen Branchen kennen, schließen müssen.
Die Preisbindung ist auch eine Investition in die Zukunft. Denn: Unsere Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft braucht Kreativität und Innovation, ist auf Forschung und Wissenschaft angewiesen. Bildung ist unerlässlich. Ein Großteil aller in Deutschland lieferbaren Titel sind Sachbücher und wissenschaftliche Literatur. Die Preisbindung macht diese inhaltliche Vielfalt erst möglich. Für unsere Bildung!
Bestimmt sind Sie im Buchhandel schon auf Sonderangebote gestoßen. Das Buchpreisbindungsgesetz sieht dafür verschiedene Möglichkeiten vor: Verlage können die Preisbindung von Büchern, die bereits 18 Monate auf dem Markt sind, aufheben. Solche Titel werden häufig in Antiquariaten bzw. in der Abteilung „Modernes Antiquariat“ einer Buchhandlung angeboten. Auch beschädigte oder fehlerhafte Bücher unterliegen als „Mängelexemplar“ nicht den Regelungen des Gesetzes und können unterhalb der gebundenen Ladenpreise verkauft werden. Fremdsprachige Titel fallen nicht unter das Gesetz, es sei denn, sie werden überwiegend für den Absatz in Deutschland produziert (z.B. Sprachlehrbücher).
Wegen der Einbeziehung in den englischsprachigen Weltmarkt konnten Großbritannien und Irland nationale Preisbindungsregelungen nicht aufrechterhalten. Auch in vielen anderen europäischen Staaten existiert zum aktuellen Zeitpunkt keine Buchpreisbindung. Der internationale Vergleich zeigt aber deutlich, dass die Buchpreisbindung die Vielfalt des Buchhandels- und Verlagswesens sichert und die Tiefe des Buchangebots garantiert. Eine Liste aller Staaten, die die Buchpreisbindung auf der Basis eines Gesetzes oder von Handelsabkommen eingeführt haben, hat der Börsenverein für Sie zusammengestellt.
Franzen/Wallenfels/Russ, Preisbindungsgesetz, Die Preisbindung des Buchhandels, Verlag C.H. Beck, 7., überarbeitete Auflage 2017. Buch. XIII, ISBN 978-3-406-69255-0, € 49 –
„Bücher haben feste Preise“ liegt als Faltblatt vor und kann von Mitgliedern als Kund*inneninformation in unserer Geschäftsstelle angefordert werden.