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Wege in die Buchbranche

Informationen für Ausbilder*innen

Ausbildereignungsprüfung

Die Voraussetzung Ausbilder*in im Buchhandel zu werden, ist eine Tätigkeit von mindestens 4,5 Jahre im Buchhandel  (die 1,5 fache der Ausbildungszeit, was im Normalfall 3 Jahre sind) sowie die Ausbilder*inneneignungsprüfung. Die Buchhandlung in der ausgebildet wird, muss zudem für eine*n Auszubildende*n mindestens zwei bis drei Fachkräfte beschäftigen. Und die Vermittlung der im Ausbildungsrahmenlehrplan gelisteten Punkte muss möglich sein. 

Der*die Ausbilder*in muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) ist bundesweit die einzige anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer.
Für die Teilnahme an der AEVO gibt es bis auf die Zulassung zum Prüfungstermin keine Voraussetzungen. Die Vorbereitungskurse sind zwar empfohlen von der IHK, aber sie sind keine Pflicht. Für die Prüfung sollten Sie sich acht Wochen vor dem Termin anmelden.

Alle Informationen, wie die Ausbilderverordnung, die Struktur und der Ablauf der Prüfung sowie Infos zur Kostenübernahme finden Sie gebündelt auf der IHK-Seite München unter:

https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Weiterbildung/AdA-Ausbildereignungspr%C3%BCfung/

Unternehmen, die bisher keinen oder keine Ausbilder*in in Vollzeit beschäftigen oder deren Vollzeit-Ausbilder*in in naher Zukunft in Rente geht, erhalten vom Sozialwerk des Deutschen Buchhandels die einmalige Fördersumme von 400 Euro.

Mit dem Geld können angehende Ausbildende die IHK-Prüfungen und/oder ein Vorbereitungsseminar zur Prüfung und die entsprechenden Materialien finanzieren. Auch Privatpersonen können die Förderung beantragen, wenn sie in einem Unternehmen der Buchbranche angestellt sind. Weitere Informationen: https://www.boersenverein.de/bildung-karriere/ausbildung/foerdermoeglichkeiten/

Das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Am 01.01.2020 ist das neue BBig in Kraft getreten. Die wesentlichen Erneuerungen:

  • Neue Abschlussbezeichnungen für Weiterbildungen
  • Mindestvergütung für Auszubildende
  • Stärkung der Teilzeitberufsausbildung
  • Verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung
  • Freistellung von Azubis während Berufsschul- und Prüfungszeiten

Das neue BBig finden Sie als Download auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung unter https://www.bmbf.de/de/die-novellierung-des-berufsbildungsgesetzes-bbig-10024.html.

Das wichtigste für Sie auf einen Blick:

    Mindestausbildungsvergütung (§17 BBiG)

    Für alle Berufe ist eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt worden.

    Die Mindestbeträge in den nächsten Jahren mit Ausbilundgstart 2024:

    • im 1. Ausbildungsjahr bei 649 Euro
    • im 2. Ausbildungsjahr bei 766 Euro
    • im 3. Ausbildungsjahr bei 876 Euro
    • und im 4. Ausbildungsjahr bei 909 Euro

    Die Vergütungserhöhung während der Ausbildungsjahre ist festgelegt: im zweiten Ausbildungsjahr plus 18 Prozent und im dritten plus 35 Prozent jeweils auf Basis des ersten Ausbildungsjahres. Die Ausbildungsvergütung des ersten Jahres erhöht sich ebenfalls jährlich.

    Weitere Informationen sind auch auf der Seite der Deutschen Industrie- und Handelkammer (DIHK) nachzulesen.

    Der Gesetzgeber schreibt eine  „angemessene“ Vergütung vor.

    Was bedeutet „angemessen“?

    1. Fall: Das Unternehmen ist tariflich gebunden. Für die Vergütung werden die entsprechenden Sätze aus dem Tarifvertrag entnommen. Die Tarifgebundenheit eines Unternehmens ist in Bayern an der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband gekoppelt.
    2. Fall: Ohne tarifliche Bindung wird die branchenüblichen Tarifvergütung je nach Region mit einer maximal möglichen Abweichung von bis zu +/- 20 Prozent zugrunde gelegt. Bitte sprechen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer ab.
    3. Fall: Kann kein branchenüblicher Tarif identifiziert werden, kann auf eine Vergütung nach Durschnittssätzen (wie z.B. bei der IHK München und Oberbayern) zurückgegriffen werden. Bitte sprechen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer ab.

      Freistellung (§15 BBiG)

      Die Differenzierung nach dem Alter der Auszubildenen ist abgeschafft worden, somit sind volljährige Auszubildende in Bezug auf die Freistellung für den Berufsschulunterricht den jugendlichen Auszubildenden gleichgestellt worden. Für minderjährige Auszubildende gelten weiterhin zusätzlich die Regelungen des JArbSchG.

      Aus dem Gesetzestext: §15 (1)Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben Auszubildende freizustellen [...]

      1. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
      2. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen, [...]
      3. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.

      Infomaterial für Ausbilderinnen und Ausbilder

      Für Ausbilderinnen und Ausbilder unserer Mitgliedsunternehmen haben wir eine umfangreiche Arbeitsmappe zusammengestellt. Sie enthält unter anderem:

      • Checkliste Ausbildungsvertrag
      • Ausbildungszeitplaner
      • Ausbildungsordnungen, Rahmenlehrplan und Ausbildungsprofil
      • ABC Rechte und Pflichten in der Ausbildung
      • div. nützliche Broschüren und Merkblätter rund um die Ausbildung

      Ihren neuen Auszubildenden versorgen wir auf Anfrage mit einer ähnlich bestückten Infomappe.

      Die Mappe können Sie jederzeit gerne in der Geschäftsstelle bei der Ausbildungsreferentin Vera Ullrich anfordern.

      Seminare

      Fort- und Weiterbildungsprogramme

      Am wichtigsten bei der Planung der Seminare ist es uns aktuelle Themen und relevante Trends aufzugreifen und Sie somit in Ihrem beruflichen Alltag zu untersützen. Ob Seminar-Klassiker oder neuste Fortbildungsthemen: Ausführliche Informationen zu den einzelnen Veranstaltung für die Buchhandlung und den Verlag finden Sie hier.

      Jobbörse

      Auszubildende suchen und finden

      Innerhalb unserer Jobbörse haben wir einen eigenen Bereich eingerichtet, in dem Sie Ihre Ausbildungsplätze kostenlos veröffentlichen können. Wenn Sie einen Ausbildungsplatz zu vergeben haben, schicken Sie uns bitte einfach eine E-Mail mit der Anzeige (Worddokument oder Text direkt in der E-Mail) an Barbara Voit, voit@buchhandel-bayern.de.

      Arbeitskreis Berufsbildung

      Die Arbeit des Verbands im Bereich der Ausbildungsförderung wird von einem Arbeitskreis unterstützt. Die ehrenamtlichen Mitglieder – erfahrene Praktiker und Praktikerinnen aus den Verlagen und Buchhandlungen – können so unmittelbar ihre Kenntnisse in die Verbandsarbeit einbringen.  Der Arbeitskreis Berufsbildung ist aus dem ehemaligen Berufsbildungsausschuss hervorgegangen, der im Zuge der Strukturreform des Landesverbandes im November 1999 aufgelöst wurde.

      • Stefanie Bertram-Kempf, Buchhandlung Buch am Bach
      • Ulrike Fricke, Gräfe und Unzer Verlag
      • Jasmin Lamnek, Buchhandlung Hugendubel
      • Kristian Lüpfert, Haufe-Lexware Services
      • Sabine Spigaht, Schweitzer Sortiment
      • Anna Stich, Penguin Random House Verlagsgruppe